Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab Mittwoch (18.03.2020) bietet die Gesamtschule Kevelaer während der gesamten Zeit des Unterrichtsausfalls eine Notfallbetreuung für die Schüler*innen der Jahrgänge 5 und 6 im Mittagstreff der Stadt Kevelaer an.
Einen Anspruch auf diese Notbetreuung besteht bislang, wenn beide Elternteile im Bereich sog. kritischer Infrastrukturen arbeiten, sie dort unabkömmlich sind und eine Kinderbetreuung durch die Erziehungsberechtigten selbst nicht ermöglicht werden kann. Einen Anspruch haben auch Alleinerziehende mit einer beruflichen Tätigkeit im Bereich kritischer Infrastrukturen.
Gemäß Anordnung des Schulministeriums vom Freitag, 20.03.2020 wird die bestehende Regelung ab Montag, 23. März 2020 erweitert: „Einen Anspruch auf Notbetreuung haben alle Beschäftigten unabhängig von der Beschäftigung des Partners oder der Partnerin, die in kritischen Infrastrukturen beschäftigt sind, dort unabkömmlich sind und eine Betreuung im privaten Umfeld nicht gewährleisten können.
Ebenfalls ab dem 23. März 2020 bis einschließlich 19. April 2020 wird der zeitliche Umfang der Notbetreuung ausgeweitet. Ab dann steht die Notbetreuung bei Bedarf an allen Tagen der Woche, also auch samstags und sonntags, und in den Osterferien grundsätzlich mit Ausnahme von Karfreitag bis Ostermontag zur Verfügung.“ (Siehe 8. Schulmail).
Grundlage für die Entscheidung über die Betreuung seitens der Schule ist,
a) die Versicherung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten in einer Organisation / Einrichtungen / Unternehmen der kritischen Infrastruktur (siehe Leitlinie vom 15.03.2020. Die Leitlinie finden Sie hier.) beruflich tätig und dort unabkömmlich zu sein sowie die Versicherung, dass die private Betreuung des minderjährigen Kindes (z.B. durch mich, uns oder Familienangehörige, Arbeitgeber-Maßnahmen) nicht gewährleistet werden kann.
b) die Bestätigung des Arbeitgebers, dass eine Anwesenheit in der Organisation / der Einrichtung / dem Unternehmen zur Aufgabenerledigung zwingend erforderlich ist und Maßnahmen des Arbeitgebers zur Sicherstellung der Betreuung von Kindern (z. B. Betriebsbetreuung, Ermöglichung von Home-Office, Sonderurlaub) nicht möglich sind.
Wichtig ist uns Ihnen noch einmal mitzuteilen: Wir unterstützen Sie gerne.
Jedoch gehen Sie mit dem Angebot verantwortlich im Interesse aller an Schule Beteiligten um und wägen Sie die Notwendigkeit der Inanspruchnahme auch dieser Notbetreuung genau ab. Bedenken Sie,
dass weitere Kontakte das Infektionsrisiko erhöhen. Im Besonderen bei der Arbeit mit jüngeren Kindern ist die Wahrung des Sicherheitsabstands von 1,5 m nicht immer möglich.
Haben Sie durch diese Änderungen jetzt Anspruch auf die Notbetreuung, dann melden Sie sich bei Bedarf bitte bis Dienstag, 24.03.2020 12.00 Uhr.
Ein Antrag auf Notfallbetreuung ist zwingend
erforderlich! Sie finden ihn auf unserer Homepage.
Mit freundlichen Grüßen
Christoph Feldmann
Schulleiter