Mündliche Prüfungen in Englisch

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung sieht mündliche Prüfungen in der Sekundarstufe I grundsätzlich als Ersatz oder als Teil einer Klassenarbeit vor. Der Nachweis mündlicher Kompetenzen kann in Form von Einzel-, Partner- oder Gruppenprüfungen erfolgen.

 

Von dieser Regelung macht die Gesamtschule Kevelaer regelmäßig Gebrauch. Die Vorbereitungszeit und die Partnerprüfungen dauern jeweils 10 Minuten. Dabei werden vor allem die Kompetenzbereiche „An Gesprächen teilnehmen (dialogisches Sprechen)“ und „Zusammenhängendes Sprechen (monologisches Sprechen)“ behandelt.

 

Im Englischunterricht werden alle Schülerinnen und Schüler auf die in der Prüfung erwarteten Leistungen angemessen vorbereitet.

 

Für die Bewertung der Prüfungsleistung werden neben der Sprachrichtigkeit auch kommunikative und interkulturelle Kompetenzen sowie Inhalt, Strategie und methodische Aspekte berücksichtigt.

 

Hinweise des Schulministeriums zu mündlichen Prüfungen finden Sie hier…

 

Eindrücke aus dem Jahr 2016